X-ERP Hilfe

GoBD

Gestalten Sie buchungs- und belegrelevante X-ERP-Prozesse nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und gegen unbemerkte Veränderung geschützt.

Verlässliche Buchführung erzählt eine lückenlose Geschichte: vom Ursprung eines Geschäftsvorfalls über seine Änderung bis zum späteren Nachweis.

Regelwerk in einen sicheren Ablauf übersetzen

Die GoBD beschreiben Grundsätze für elektronisch geführte Bücher und Aufzeichnungen. X-ERP liefert Daten, Belege, Rollen und Änderungsinformationen; das Unternehmen muss sein tatsächliches Verfahren dokumentieren und kontrollieren.

So arbeitet X-ERP im Prozess

  1. Beschreiben Sie Entstehung, Eingang, Prüfung, Freigabe, Buchung, Korrektur, Export und Archivierung.
  2. Trennen Sie Aufgaben und begrenzen Sie Änderungs-/Löschrechte.
  3. Erhalten Sie Originalbelege, Belegbezug, Zeitbezug und Änderungsnachweis.
  4. Prüfen Sie Vollständigkeit, Reihenfolge, Auswertbarkeit und maschinellen Zugriff.
  5. Testen Sie Sicherung, Wiederherstellung und Datenbereitstellung.
  6. Aktualisieren Sie Verfahrensdokumentation bei jeder relevanten Änderung.

Vor Abgabe oder Versand prüfen

  • Ein Stichprobenvorgang ist vom Beleg bis zur Auswertung nachvollziehbar.
  • Korrekturen erhalten Historie statt Ursprung zu verdecken.
  • Zeitraumexport ist vollständig und reproduzierbar.
  • Dokumentiertes Verfahren entspricht gelebtem Ablauf.

Grenzen und Prüfpflicht

  • „Die Software ist GoBD-konform“ ersetzt keine Organisationspflicht.
  • Belege werden überschrieben, ohne Ursprung zu erhalten.
  • Verfahrensdokumentation beschreibt einen idealen, aber nicht realen Prozess.

Das nehmen Sie mit

X-ERP wird Teil einer beweisbaren Buchführungsorganisation, in der Daten und Verfahren dieselbe Geschichte erzählen.

Weiterführender Link / Quelle

Weiterführende Themen

  1. Für Länderspezialisten – Nationale Anforderungen und Besonderheiten › DATEV-Schnittstelle
  2. Für Länderspezialisten – Nationale Anforderungen und Besonderheiten › ELSTER-Export
  3. Für Länderspezialisten – Nationale Anforderungen und Besonderheiten › DSGVO

Häufige Fragen

**Kann Software allein GoBD-Konformität garantieren?**

Nein. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus eingesetzter Funktion, Konfiguration, Berechtigung, tatsächlichem Verfahren und Dokumentation.

**Wann muss die Verfahrensdokumentation geändert werden?**

Bei relevanten Änderungen an Prozess, System, Schnittstelle, Rolle, Archivierung oder Kontrolle.