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X-ERP.timetracking – Digitale Zeiterfassung für Unternehmen

X-ERP.timetracking macht Arbeits- und Leistungszeiten unmittelbar erfassbar und verbindet sie mit Mitarbeiter, Beleg, Artikel oder Information.

Zeit ist flüchtig. Je näher sie am tatsächlichen Vorgang erfasst wird, desto weniger muss später geschätzt, gesucht oder diskutiert werden.

Ein einfacher Moment für den Nutzer

Eine Zeitbuchung kann Mitarbeiter, Start, Ende, Beleg, Artikel, Information sowie Kennzeichen „abrechenbar“ und „abgerechnet“ verbinden. Diese Felder machen aus Stunden einen belastbaren Prozessbezug.

So gelingt der Ablauf

  1. Wählen Sie die eigene Person und den richtigen Auftrag, Beleg oder Artikel.
  2. Starten Sie die Erfassung beim tatsächlichen Beginn oder tragen Sie einen zulässigen Zeitraum nach.
  3. Beschreiben Sie die Leistung kurz und sachlich.
  4. Beenden Sie beim tatsächlichen Ende; prüfen Sie Pause und Überschneidung.
  5. Kennzeichnen Sie abrechenbar nur nach fachlicher Regel.
  6. Kontrollieren Sie Tagesübersicht und melden Sie Korrekturen zeitnah.

Woran Sie einen guten Portalprozess erkennen

  • Start liegt vor Ende; Dauer ist plausibel.
  • Keine ungewollte Überschneidung oder Doppelbuchung.
  • Vorgangsbezug ist korrekt.
  • Abrechenbar/abgerechnet wird nur berechtigt geändert.

Wenn der Weg ins Stocken gerät

  • Timer läuft über Pause oder Tagesende weiter.
  • Zeit wird auf bequemes, aber falsches Projekt gebucht.
  • Freitext enthält unnötige sensible Details.

Das nehmen Sie mit

Zeit wird vom nachträglichen Rätsel zur verlässlichen Grundlage für Projekt, Service, Abrechnung und Planung.

Video

X-ERP.timetracking

Weiterführender Link / Quelle

Weiterführende Themen

  1. Für Portal-Benutzer – Unlimitierte Nutzerlizenzen für Portal-Apps › Datenfluss zwischen Portal und X-ERP
  2. Für Portal-Benutzer – Unlimitierte Nutzerlizenzen für Portal-Apps › Portalzugang, Rollen und Sicherheit

Häufige Fragen

**Kann ich Zeiten nachtragen?**

Wenn Rolle und Unternehmensregel es erlauben. Kennzeichnen beziehungsweise begründen Sie Korrekturen nachvollziehbar.

**Was bedeutet „abrechenbar“?**

Die Leistung darf grundsätzlich fakturiert werden; „abgerechnet“ zeigt den nachgelagerten tatsächlichen Abrechnungsstatus.